MPU – Wissenswertes rund um die Begutachtung der Fahreignung
Allgemeines zur MPU
Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), umgangssprachlich oft zu Unrecht „Idiotentest“ genannt, wird in Deutschland eingesetzt, um die weitere Eignung einer Person zum Führen eines Kraftfahrzeuges festzustellen. Die korrekte gesetzliche Bezeichnung lautet: „Begutachtung der Fahreignung“. Die MPU stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland dar.
Wenn eine Entscheidung über einen Entzug des Führerscheins ansteht oder dieser bereits entzogen wurde und nun wieder erteilt werden soll, ordnet das Straßenverkehrsamt unter Umständen eine MPU an, um prüfen zu lassen, ob vom Antragsteller künftig keine Gefahr für den Straßenverkehr mehr ausgehen wird. Die Kosten für das Gutachten hat der Betroffene selbst zu tragen. Sie bewegen sich je nach individueller Situation zwischen 350 und 750 EUR. Eventuell erforderliche Haaranalysen sind mit 200 bis 300 EUR anzusetzen, für Urinuntersuchungen werden pro Untersuchung ca. 100 EUR fällig.
Gründe für die Anordnung einer MPU
1. Alkohol am Steuer (ab 1,6 Promille oder wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten)
2. Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss
3. 8 oder mehr Punkte im Straßenverkehrsregister
Antragsverfahren
Der Betroffene selbst beantragt den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle. Diese überprüft, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen und ob eine MPU angeordnet werden muss. Die Führerscheinakte wird im Anschluss an die Begutachtungsstelle weitergegeben.
Wahl der Begutachtungsstelle
Der Antragsteller kann die Begutachtungsstelle selbst wählen. Vorgaben von der Führerscheinstelle gibt es hierbei nicht. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung muss aber zwingend amtlich anerkannt sein. Der Besuch von kostenfreien Informationsveranstaltungen der einzelnen Begutachtungsstellen kann bei der Auswahl hilfreich sein.
Ablauf der MPU
Als Zeithorizont für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden drei bis vier Stunden veranschlagt. Die MPU ist in drei Teile gegliedert, deren Reihenfolge nicht festgelegt ist.
1. Im medizinischen Teil wird im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung geprüft, ob körperliche Einschränkungen gegen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sprechen; z. B. ob Folgeschäden aufgrund Alkohol- oder Drogenmissbrauchs die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Im Anschluss werden die Blutwerte ermittelt und ein Koordinationstest wird durchgeführt.
2. Um die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit, Belastbarkeit und die Sinneswahrnehmung zu testen, werden psychophysiologische Leistungstests eingesetzt. Hier stehen der Begutachtungsstelle mehrere anerkannte Testverfahren zur Verfügung.
3. Im Rahmen des psychologischen Untersuchungsgespräches bewerten die Gutachter die Stabilität der Verhaltensänderung der Betroffenen. Hier werden die Hintergründe in der Vergangenheit beleuchtet, die zu den Auffälligkeiten im Straßenverkehr beigetragen haben. Die aktuelle Situation der Betroffenen wird genauso in die Stabilitätsprüfung mit einbezogen, wie die Entwicklung und selbstkritische Auseinandersetzung der Betroffenen mit der Problematik.
1. Die Antragsteller sollten unbedingt pünktlich sein und mit den Gutachtern kooperieren.
2. Die Einnahme von beruhigenden Medikamenten, Alkohol oder anderen Substanzen ist selbstverständlich nicht gestattet. Nur so können die Antragsteller den Termin mit voller Konzentration wahrnehmen. Ist die Einnahme eines Medikamentes aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, sollte ein Attest des behandelnden Arztes vorliegen.
3. Alle geforderten Unterlagen, z. B. ein Therapie- oder Abstinenznachweis, müssen am Tag der Begutachtung vorgelegt werden.
4. Die medizinische und psychologische Vorbereitung muss zwingend bis zum Begutachtungstermin abgeschlossen sein.